1. Februar 2007

Der Begriff des Unternehmens

§ 1 Abs 1 UGB erklärt programmatisch "Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt".
Damit wird der zentrale Ansatz des neuen UGB postuliert, nämlich die Verabschiedung vom bisherigen, den wirtschaftlichen Gegebenheiten schon lange nicht mehr entsprechenden (und Generationen von Studenten Kopfweh bereitenden) Kaufmannsbegriff des HGB. Der neue Unternehmerbegriff übernimmt die diesbezügliche Definition des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), sodass in der täglichen Praxis für strittige Abgrenzungsfragen die entsprechende Judikatur und Literatur zu § 1 Abs 2 KSchG nutzbar gemacht werden kann.
Den Weg vom HGB zum UGB habe ich unter www.iusmaps.at beim UGB unter dem Titel 'Vom Kaufmann zum Unternehmer' zu veranschaulichen versucht. Dort finden Sie auch die wesentlichen Begriffsmerkmale zum Unternehmerbegriff und zwei Beispiele aus der Rechtsprechung.

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