4. Februar 2007

Eingetragene Personengesellschaften

Die Schaffung des weiten Unternehmerbegriffs im UGB führte zu einer völligen Neukonzeption der Personengesellschaftsformen.
Personengesellschaften stehen künftig für jede erlaubte Tätigkeit zur Verfügung. Jede mitunternehmerische Tätigkeit kann unabhängig von ihrer Größe in dieser Gesellschaftsform betrieben werden. Damit sind auch die bisherigen eingetragenen Erwerbsgesellschaften OEG und KEG überflüssig geworden, die es somit seit 1.1.2007 nicht mehr gibt.
Gleichzeitig wurde die Rechtsnatur der Personengesellschaften in § 105 UGB klargestellt. Sie sind als solche "umfassend rechtsfähig".
Die bisherigen OHGs und OEGs gelten ab 1.1.2007 als OG, die bisherige KEG als KG. Für die Anpassung der Firmenwortlaute der OHG, OEG und KEG sieht das Gesetz Übergangsvorschriften vor, nach denen jeder dieser Rechtsträger bis 1.1.2010 den Firmenwortlaut an die neuen Bestimmungen anzupassen hat. Für die OHG wurde diesbezüglich aber eine Ausnahme geschaffen; die bis 31.12.2006 im Firmenbuch eingetragenen OHGs dürfen - sofern es die Gesellschafter wünschen - weiter in ihrem Firmenwortlaut "OHG" führen, was aber natürlich nichts daran ändert, dass sie rechtlich als "OG" zu behandeln sind.
Die neuen Personengesellschaften sind im zweiten Buch des UGB geregelt; ich verweise auf meine diesbezüglichen MAPs in der entsprechenden Rubrik auf www.iusmaps.at.

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