23. Februar 2007

Unternehmensbezogene Geschäfte - 4. Buch des UGB

Im Vierten Buch wird ein wesentlicher Aspekt der Unternehmensrechtsreform besonders deutlich: Der Transfer von bürgerlich-rechtlichen Tatbeständen des bisherigen HGB in das ABGB und die Regelung aller spezifisch unternehmensrechtlicher Ansätze im UGB. Mit dieser Bereinigung des ABGB und HGB geht auch die ersatzlose Aufhebung der 4. Verordnung zur Einführung handelsrechtlicher Vorschriften im Lande Österreich (4. EVHGB) einher. Die dortigen Tatbestände wurden - je nach sachlicher Zuordnung - in den entsprechenden systematischen Zusammenhang des ABGB oder UGB eingebettet bzw. überhaupt aus dem Rechtsbestand entfernt.
Der Anwendungsbereich des 4. Buches erstreckt sich auf alle Unternehmer im Sinn der §§ 1 - 3 UGB und auf juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Alle unternehmerisch tätigen Personen unterliegen also dem 4. Buch; darüberhinaus auch die genannten juristischen Personen (diese selbst dann, wenn sie nicht unternehmerisch tätig sind!). Damit wird jede/r UnternehmerIn unabhängig von der Größe und dem Umfang der Tätigkeit diesen Normen unterstellt.

Keine Kommentare: