2. Februar 2007

Das Recht der Firma

Die 'Liberalisierung des Firmenrechts' ist eine der großen Überschriften, die im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des UGB häufig formuliert wird.
So "liberal" ist das neue Recht der Firma aber nicht!
Die wirklich neue Freiheit liegt unzweifelhaft darin, dass bei allen Rechtsformen seit 1.1.2007 ohne Einschränkungen Personen-, Sach- und Phantasiefirmen zulässig sind. Ebenfalls neu sind die zwingenden Rechtsformzusätze (§ 19 UGB), die nunmehr alle Rechtsträger eindeutig identifizierbar machen.
An den sonstigen Grundsätzen des Firmenrechts, insbesondere denen der Kennzeichnungspflicht, der Unterscheidungspflicht, der Firmenwahrheit und dem Irreführungsverbot hält aber das UGB nach wie vor fest.
Unter www.iusmaps.at ist dazu unter den Maps zum UGB Ausführlicheres zu finden.

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