Die Grundeinteilung des Unternehmers im Sinne des UGB ist nach den §§ 1 – 3 UGB vorzunehmen, und zwar als …
- Betrieb eines Unternehmens (§ 1)
- Unternehmer kraft Rechtsform (§ 2)
- Unternehmer kraft Eintragung (§ 3)
Für die weitere Prüfung des Anwendungsbereiches ist beim Betrieb eines Unternehmens zu unterscheiden zwischen
- Freiberuflern und Land-/Forstwirten
- unternehmerisch tätiger OG / KG
- allen sonstigen Betreibern eines Unternehmens
Welche der Bücher auf diese "jeweiligen Unternehmer" anzuwenden sind, sehen Sie auf www.iusmaps.at bei den Maps zum UGB unter dem Link ‚UGB-Anwendungsbereich’.
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