30. Januar 2007

Anwendungsbereich des UGB

Der Anwendungsbereich des UGB ist trotz der gesetzlichen Intention zur Schaffung eines einheitlichen Unternehmerbegriffs ein wenig zersplittert geblieben. Dieser Umstand ist in erster Linie auf die Aufrechterhaltung einer gewissen Sonderstellung der freien Berufe sowie der Land- und Forstwirte zurückzuführen.

Die Grundeinteilung des Unternehmers im Sinne des UGB ist nach den §§ 1 – 3 UGB vorzunehmen, und zwar als …

  • Betrieb eines Unternehmens (§ 1)
  • Unternehmer kraft Rechtsform (§ 2)
  • Unternehmer kraft Eintragung (§ 3)

Für die weitere Prüfung des Anwendungsbereiches ist beim Betrieb eines Unternehmens zu unterscheiden zwischen

  • Freiberuflern und Land-/Forstwirten
  • unternehmerisch tätiger OG / KG
  • allen sonstigen Betreibern eines Unternehmens

Welche der Bücher auf diese "jeweiligen Unternehmer" anzuwenden sind, sehen Sie auf www.iusmaps.at bei den Maps zum UGB unter dem Link ‚UGB-Anwendungsbereich’.

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