24. Juli 2008

Eine Ergänzung zum Thema "Agrargemeinschaften"

Eines ergänzenden Beitrags bedarf das Thema „Agrargemeinschaften“ noch:

Auf mein Posting vom 19.7.2008 erhielt ich nämlich kurz darauf folgendes e-mail:

Nach der Lektüre Ihres Kommentars zum Fall Agrargemeinschaften beschäftigt mich die Frage, wie eine derart polemische Ausdrucksweise ("Watschen" etc) mit Ihrem Hauptberuf zu vereinbaren ist. Da ich regelmäßig in der Bauernzeitung Kommentare schreibe, würde mich Ihre Begründung interessieren.
Freundlich gespannt grüßt inzwischen
Hofinger

Ich habe mich erkundigt, wer „Hofinger“ ist. „Hofinger“ ist Winfried Hofinger, der zum Thema Agrargemeinschaften in der Tiroler Tageszeitung (TT) und der Tiroler Bauernzeitung immer wieder Artikel verfasst hat.

Da ich aus dem zitierten Mail herauslese, dass er die Art meiner Ausdrucksweise möglicherweise zu kommentieren gedenkt, möchte ich an dieser Stelle einen kleinen Auszug seiner Publikationstätigkeit präsentieren. Das Quellenmaterial hat mir freundlicherweise ein Betroffener übermittelt, der sich jahrelang mit dieser Thematik beschäftigt und zum Thema über ein kleines Dokumentationsarchiv verfügt.

Winfried Hofinger in der Tiroler Bauernzeitung, Sondernummer vom 3.4.2007;
zitiert auch in der TT vom 5.4.2007:

„Es wird nicht allen Kritikern der derzeitigen Verhältnisse bewusst sein, was sie damit anzetteln. Es ist der Versuch, den derzeitigen Eigentümern ihr rechtmäßiges Eigentum streitig zu machen, mit der Enteignung der russischen Bauern durch die Sowjets nach 1917 oder mit der Beraubung der Sudetendeutschen und anderer deutschsprachiger Bauern in Osteuropa ab 1945 vergleichbar.
Diese Vergleiche seien nicht statthaft, meinen Sie? – Wenn ein Gemeinderat mit großer Mehrheit oder gar einstimmig beschlossen hat, der neu geschaffenen Agrargemeinschaft das Grundeigentum des Gemeindegutes zu übertragen, dann sind dieser Beschluss und seine Durchführung rechtsgültig. Diesen Beschluss jetzt, ein halbes Jahrhundert später, aufheben zu wollen, würde an einer Grundordnung unserer Rechtsordnung rütteln. Wer wäre als Nächster dran? Alle, die mehr als 20 Hektar Grund besitzen? Alle, die mehr als ein Haus haben …?

Auszüge aus einem Interview mit Winfried Hofinger in der TT vom 16.6.2005:

Frage: Herr Hofinger, ist es möglich, dass bei den Grundübertragungen vor mehr als 40 Jahren Unrecht passiert ist?

„Ich kann es mir kaum vorstellen. In der Agrarbehörde waren und sind immer die vifsten Juristen tätig. So weit ich von Hofrat Wilhelm Beck, damals Jurist der Agrarbehörde, weiß, geschah keine Grundübertragung ohne eindeutige Beschlüsse der Gemeinderäte“.

„Agrargemeinschaften sind gelebte Demokratie. Sie dienen zur Integration von verschiedensten Berufsgruppen im Dorf. Jemand, der im normalen Leben nur Hilfsarbeiter ist, oder bei der Bundesbahn arbeitet, findet dort eine Gelegenheit, sich auszuzeichnen. In der Agrargemeinschaft ist er plötzlich wer. Dort kann er mitreden und Einfluss auf die Gemeindepolitik ausüben. Daheim bestimmt die Alte, in der Agrargemeinschaft blüht er auf.“

Frage: Wie ist Ihre Einschätzung – glauben Sie, einige Gemeinden könnten ihren Grund zurückbekommen?

Ich glaube an den Rechtsstaat. Alles bleibt, wie es ist. Außer, wir lösen das Privateigentum auf.

Winfried Hofinger in der Tiroler Bauernzeitung, Sondernummer April 2007, in einem Beitrag über die Agrargemeinschaft Neustift im Stubaital, wo er u.a. auch festhält, dass ein Innsbrucker Rechtsanwalt im Auftrag der Gemeinde Neustift die Übertragung des Grundeigentums von der Gemeinde an die Agrargemeinschaft in allen nur möglichen Instanzen ohne jeden Erfolg bekämpft habe:

„Nachdem die sinnlosen und teuren Rechtsstreite so eindeutig zugunsten der Agrargemeinschaft geendet haben – was an sich jedem Kenner des Agrarrechts und der allgemein gültigen Rechtsnormen vorher klar war -, will man zum Wohl aller Mitbürger, zum Wohl der Wirtschaft und des Tourismus auch weiterhin tätig sein.“

Auf das e-mail von Winfried Hofinger habe ich im Übrigen wie folgt geantwortet:

„Ich habe ein Bild verwendet, das - meines Erachtens - nicht polemisch ist, sehr wohl aber pointiert die Dimension des Sachverhalts ansprechen soll.
In welchen sonstigen Passagen meine Ausdrucksweise polemisch sein soll (arg. „etc“), vermag ich nicht zu erkennen.
Vor dem Hintergrund des Ausmaßes dieses Falles beschäftigt mich viel mehr die Frage, warum Sie in einer Reaktion auf mein Posting nur meine Ausdrucksweise thematisieren, nicht jedoch die Fakten des verfassungsgerichtlichen Erkenntnisses. Ich nehme an, dass Sie darauf in Kommentaren in der Bauernzeitung eingehen werden. Auf diese bin ich gespannt!“

Außerdem möchte ich an dieser Stelle festhalten, dass die Inhalte meines Blogs natürlich in engem Konnex mit meiner beruflichen Tätigkeit stehen. Zum Thema Agrargemeinschaften habe ich mich aber als Staatsbürger geäußert. Ich halte diese Meinungsäußerung weder für polemisch noch für unangebracht. Dass in der lokalen Medienberichterstattung ein Konnex mit meiner standespolitischen Tätigkeit hergestellt wurde, geschah ohne mein Wissen und ohne vorherige Rücksprache mit mir. Ich habe in diesem Beitrag also nicht für die Richterschaft gesprochen. Nichtsdestotrotz kann ich die darin geäußerte Meinung mit meinem Hauptberuf vereinbaren.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Vielleicht findet Herr Dr. Hofinger die Kantische Unterscheidung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Gebrauch der Vernunft (wie in dem Aufsatz "Was ist Aufklärung?" vorgestellt) hilfreich für die Lösung der ihn belastenden Frage nach der Vereinbarkeit.

Unknown hat gesagt…

Herr Winfried Hofinger hat mich heute schriftlich sehr unfreundlich (sein Brief endet mit "frei von jeder Hochachtung") aufgefordert, in meinem Posting bei Nennung seines Namens den "Dr." zu entfernen, ansonsten er rechtliche Schritte gegen mich einleiten werde.
Ich bin dem soeben in diesem Beitrag nachgekommen, habe den ihm zweimal zugeschriebenen Dr.-Titel entfernt und nehme zur Kenntnis, dass "Dr." nicht zu seinem Namensbestandteil gehört.