08. Juli 2008

Einreichung von Jahresabschlüssen ab dem Stichtag 31.12.2007 - neue Bestimmungen zur Form der Übermittlung an das Firmenbuch

Seit einiger Zeit gelten neue Bestimmungen zur Form der Einreichung der offenlegungspflichtigen Unterlagen nach §§ 277 ff UGB; danach sind diese Unterlagen – mit wenigen Ausnahmen – zwingend in elektronischer Form an das Firmenbuch zu übermitteln. Alexandra Illmer, Rechtspfleger-Anwärterin beim Firmenbuchgericht Innsbruck, hat nachfolgende Zusammenstellung verfasst, die einen Überblick über die zulässigen Arten der Einreichungen gewährt:

Demnach dürfen gemäß § 277 Abs 6 UGB iVm § 9 Abs 2 ERV 2006 idF BGBl. II 222/2008 die offen zu legenden Unterlagen für Geschäftsjahre ab dem Stichtag 31.12.2007 (§ 906 Abs 16 letzter Satz UGB) nur mehr wie folgt übermittelt werden:

o In Papierform
Die Einreichung in Papierform ist nur ausnahmsweise weiterhin dann möglich, wenn die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag des einzureichenden Jahresabschlusses EUR 70.000,-- nicht überschreiten; wenn diese Erleichterung der Einreichung in Anspruch genommen wird, sind die Umsatzerlöse gleichzeitig mit der Einreichung bekanntzugeben;

oder

o Elektronisch mit Online-Formularen
Für kleine GmbH's oder Personengesellschaften gemäß § 221 Abs 5 UGB (GmbH & Co KG u.ä.) sind nach den Anlagen 1 und 2 der 3. Formblatt-V, BGBl. II 197/2001 Formblätter zu verwenden. Diese werden auf der Website „www.justiz.gv.at“ der Justiz als Online-Formulare zur Verfügung gestellt und können nach dem Ausfüllen über "FinanzOnline" elektronisch übermittelt werden (möglich seit 01.07.2008 - § 9 Abs 3 ERV 2006);

oder

o Elektronisch über "FinanzOnline"
Einbringung im Weg der automationsunterstützten Datenverarbeitung der Finanz "FinanzOnline" im Direktverkehr in strukturierter Form;

oder

o Elektronisch im elektronischen Rechtsverkehr
Einbringung im elektronischen Rechtsverkehr als PDF-Anhang oder im Weg eines Urkundenarchives einer Körperschaft öffentlichen Rechts (§ 8a Abs 2 ERV; CYBER-DOC, ARCHIVIUM).

Auskünfte über die Anmeldung beim Web-ERV erteilen die Übermittlungsstellen, die unter www.edikte.justiz.gv.at - Link "Kundmachungen der Justiz" - Link "Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)" aufzufinden sind.

Die an die neue Gesetzeslage angepassten Schnittstellenbeschreibungen sowie das Info-Blatt des BMJ finden Sie unter www.edikte.justiz.gv.at - Link "Kundmachungen der Justiz" - Link "Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)" - Tabelle "ERV-Jahresabschluss Firmenbuch (ERV-JAb)".
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