12. September 2011

Ein Gustostückerl

Über die zu FN ** registrierte Taxi Z** L** GmbH wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom **.**.2011 das Insolvenzverfahren als Konkursverfahren eröffnet.
Gesellschafter der GmbH sind L** K** mit einer zur Gänze geleisteten Stammeinlage von € 4.500 und die C** SRL mit einer zur Gänze geleisteten Stammeinlage von € 40.500.

Die – rechtsanwaltlich vertretene - Gesellschafterin C** SRL meldete im Konkursverfahren zur allgemeinen Prüfungstagsatzung eine Konkursforderung in Höhe von € 40.500 an und begründete die Forderungsanmeldung wie folgt:

Die Gläubigerin ist Gesellschafterin der Gemeinschuldnerin und hat die auf sie entfallende Stammeinlage von € 40.500,-- bei Gründung der Gesellschaft zu dem Zweck voll einbezahlt, dass sie durch die Geschäftstätigkeit der Gemeinschuldnerin Gewinne in ihre Leistung übersteigender Höhe mache.
Tatsächlich erzielte die Gemeinschuldnerin auch Umsätze in Höhe von zumindest € 664.728,65, wie sich aus der Auswertung der Taxometer und Kilometerzähler der von der Gemeinschuldnerin verwendeten unternehmenszugehörigen Fahrzeuge ergibt.
Damit wären sowohl die Verbindlichkeiten der Gesellschaft als auch ein Gewinn in Höhe der Stammeinlage erwirtschaftet worden, wenn nicht die Umsätze dadurch geschmälert worden wären, dass die Gemeinschuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer, die genannten Umsätze schuldhaft und rechtswidrig nicht zur Gänze der Gemeinschuldnerin zugeführt hat.

Der Vertreter der C** SRL wunderte sich tatsächlich, dass diese Forderung vom Masseverwalter bestritten wurde. Mich verwundert nach all den Jahren immer wieder, dass ich solche Wunder an Sachkompetenz erleben darf…

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