5. Februar 2007

Beteiligungsverhältnisse in der OG (KG)

Das bisherige HGB-Modell der "beweglichen Kapitalkonten" im Recht der Personengesellschaften mit allen damit verbundenen Problemen ist dem Prinzip der "festen Kapitalkonten" gewichen.
Die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter richten sich nach dem Wert der vereinbarten Einlagen. Es kommt also nicht auf die von den einzelnen Gesellschaftern jeweils geleisteten tatsächlichen Einlagen an; für die Beteiligung der Gesellschafter ist allein die getroffene Vereinbarung über die Höhe der von ihnen zu leistenden Einlagen entscheidend.
Neben diesem neuen Modell der Beteiligungsverhältnisse befasst sich § 109 UGB noch mit dem Arbeitsgesellschafter; für diesen wird die Zweifelsregel normiert, dass er nur am Gewinn der Gesellschaft teilhat, ihm jedoch keine Kapitalbeteiligung zusteht. Soll also ein Arbeitsgesellschafter an der Substanz der Gesellschaft beteiligt werden, muss dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich geregelt werden.

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