29. Mai 2008

EU-Kommission: Keine Veröffentlichungspflicht in Bekanntmachungsblättern

Der STANDARD berichtete vor Kurzem über die Veröffentlichung eines Vorschlages der EU-Kommission zur Änderung der Publizitätsrichtlinie. Dieser sieht vor, dass Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und maximal 50 Mio Euro Umsatz die Daten einer Eintragung in das Firmenbuch nicht auch zusätzlich noch in den Bekanntmachungsblättern veröffentlichen müssen. Diese Veröffentlichungspflicht betrifft nahezu alle Eintragungen in das Firmenbuch, Ersteintragungen eines Rechtsträgers ebenso wie Kapitalerhöhungen bis hin zu Änderungen in der Geschäftsführung von Unternehmen.

Da diese Daten ohnehin über die Firmenbuchdatenbank via Internet zugänglich sind, bringt diese zusätzliche Veröffentlichung laut EU-Kommission keinen Nutzen mehr. Nach kommissionsinternen Berechnungen sollen sich dadurch EU-weit für die kleinen und mittleren Unternehmen Einsparungen von zusammen 600 Mio Euro pro Jahr (!) ergeben.

Die Beseitigung dieser Doppelgleisigkeit ist schon lange überfällig. Der interessierte Personenkreis beschafft sich die publizitätspflichtigen Informationen praktisch ausschließlich aus der Einsichtnahme in die öffentlich zugängliche Firmenbuchdatenbank. Niemand abonniert die Wiener Zeitung, um bezüglich der Veränderungen im Firmenbuch am Laufenden zu bleiben. Die Datenbank steht bei Bedarf für jede konkrete Information hinsichtlich eines eintragungspflichtigen Rechtsträgers zur Verfügung, sodass eine zusätzliche Einschaltung derselben Information in eine Zeitung schon lange anachronistisch ist. Es bedurfte offensichtlich einer europäischen Initiative, diese völlig nutzlose zusätzliche Kostenbelastung zu beseitigen. Laut STANDARD gilt die Zusicherung der Mitgliedstaaten als sicher. Ich bin gespannt auf die Umsetzung.

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