4. Februar 2009

OLG Innsbruck zur Verpflichtung der Anmeldung von Veränderungen im Stand der Gesellschafter

Dieser Beitrag ist nur mehr auf der neu gestalteten Website von iusmaps im Blog unter 2018/017 abrufbar.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nur interessehalber: Warum haben Sie selbst auf einen Rekurs gedrängt?

Unknown hat gesagt…

Der Firmenbuchrichter "leidet" ein wenig darunter, dass die von ihm vertretene Rechtsansicht kaum im Instanzenweg in Frage gestellt wird. Üblicherweise übernehmen Parteien eine vom Firmenbuchrichter (-rechtspfleger) vertretene Ansicht, um die gewünschte Eintragung ohne weitere Verzögerung zu erhalten.
Oft bin ich aber interessiert daran, was die Rechtsmittelinstanzen zu einer von mir eingenommenen Position sagen, und so war es auch in diesem konkreten Anlassfall.
Die Möglichkeit eines "Amtsrekurses", also eines Rechtsmittels, mit dem ich meine eigene Entscheidung "bekämpfen" kann, gibt es ja nicht.