tag:blogger.com,1999:blog-1050090206478748872.post6001940804682080852..comments2022-04-03T19:30:47.901+02:00Comments on iusmapsBLOG: Beschlusserfordernisse einer Kapitalerhöhung aus GesellschaftsmittelnAnonymoushttp://www.blogger.com/profile/09145802576813119357noreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-1050090206478748872.post-51019876846446541572008-07-04T16:41:00.000+02:002008-07-04T16:41:00.000+02:00Oft übersehen wird, dass der im vorangegangenen Wi...Oft übersehen wird, dass der im vorangegangenen Wirtschaftsjahr (zB 2007) erwirtschaftete Bilanzgewinn, über dessen Verwendung dann im Rahmen der darauffolgenden ordentlichen Generalversammlung (dem Beispiel folgend --> Kalenderjahr 2008) beschlossen wird, für eine Kapitalberichtigung nicht herangezogen werden kann (vgl nur OGH 6 Ob 101/04b). <BR/><BR/>Ebenso desöfteren übersehen wird, dass dieser Vorgang grundsätzlich gesellschaftsteuerpflichtig ist, es sei denn die jeweilige offene Rücklage wurde bereits anläßlich ihrer Dotierung der Gesellschaftsteuer unterworfen. Ich denke hier beispielsweise an eine aus einem (Kapitalerhöhungs-)Agio dotierte ungebundene Kapitalrücklage bei einer kleinen oder mittelgroßen GmbH, die dann im Rahmen einer Kapitalberichtigung teilweise oder zur Gänze in Stammkapital umgewandelt wird.Alexander Kaufmannhttps://www.blogger.com/profile/02174621368944448388noreply@blogger.com